Johann Dresch
Geboren am 24. Juli 1901 in München
Inhaftiert am 20. Januar 1943 im Konzentrationslager Buchenwald
Getötet in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1943 im KZ-Außenlager Karlshagen II
Die Familie
Johann Dresch wurde am 24. Juli 1901 in München geboren. Seine Eltern waren Johann und Anna Dresch, geborene Amereller. Der Beruf seines Vaters war Maler. Er hatte fünf Geschwister, über seine Kindheit ist wenig bekannt. Er selber gab an, er habe sich körperlich gut entwickelt, nur in der Schule habe er Schwierigkeiten gehabt. Sein Elternhaus sei nicht einfach gewesen, es habe sehr wenig Fürsorge und Liebe für die Kinder gegeben.
Seine Jugendzeit
Ab 1. Mai 1915 bis zum 30. April 1918 machte er in München eine Lehre als Bäcker. Nach seinen eigenen Angaben habe er seine Gesellenprüfung mit „gut“ bestanden.
Im Alter von 15 Jahren - am 10. April 1916 - verließ Johann Dresch, der Hans gerufen wurde, sein Elternhaus. Wie seinem Polizeimeldebogen und seiner Einwohnermeldekarte zu entnehmen ist, wechselte Johann Dresch von da an häufig seinen Wohnort innerhalb Münchens.
Viele Straftaten und Verurteilungen zu Gefängnisstrafen
1918 erhielt Johann Dresch aufgrund von Diebstahl seine erste Gefängnisstrafe. Nach seiner Entlassung folgten weitere Diebstähle und Einbrüche, einmal wurde ihm auch Hehlerei vorgeworfen. Johann Dresch wurde infolgedessen zu vielen Gefängnisstrafen verurteilt. Er war u. a. im Gefängnis in Amberg und Landsberg/Lech, ab September 1933 war er in Straubing im Gefängnis.
Im Dezember 1934 beantragte das Gefängnis dort eine Sicherungsverwahrung für ihn. Das Amtsgericht München, Abteilung Strafgericht, entschied im Mai 1935, dass er nach Beendigung seiner Strafe am 31. Oktober 1935 zunächst für drei Jahre in Sicherungsverwahrung genommen wird. Die Begründung war: Johann Dresch sei aufgrund seiner bisherigen Lebensweise, seiner Charakterveranlagung und seinem Hang, sich auf Kosten anderer zu bereichern ohne Sitte und Gesetz zu achten, eine Gefahr für die Bevölkerung und deren Eigentum. Er habe immer wieder direkt nach seinen Entlassungen aus dem Gefängnis Einbrüche und Diebstähle begangen.
Die Sicherungsverwahrung wurde durch das “Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher” vom 24. November 1933 eingeführt. Sie war eine Präventivmaßnahme zur Verhinderung von (weiteren) Straftaten. Schon in den zwanziger Jahren hatte sich ein recht festes Bild von einem “Berufsverbrecher” aufgebaut:
“Jeder einzelne, in Freiheit gelassen … Der lernt andere an, die dann wieder Schüler haben werden. Vor allem aber wird der Berufsmäßige durch seine wiederholten Freiheitsperioden in die Lage gesetzt, Nachkommen zu erzeugen, die Rasse zu verschlechtern und so umittelbar die Kriminalität zu erhöhen.” (Robert Heindl, Der Berufsverbrecher. Ein Beitrag zur Strafrechtsreform, Berlin 1926, S. 328)
Diese Menschen galten also als gefährlich, das “deutsche Volk” sollte vor ihnen geschützt werden.
Johann Dresch legte gegen dieses Urteil Berufung ein mit der Begründung: Die meisten Straftaten habe er aus Not begangen, er habe jeden Arbeitsplatz verloren, wenn seine Straftaten bekannt wurden, er sei in schlechte Gesellschaft gekommen. Die Berufung wurde am 2. August 1935 abgelehnt mit der Begründung, er sei zu oft und schwer vorbestraft.
Nach dem Ende seiner Strafe: Sicherungsverwahrung im Gefängnis in Straubing
Obwohl Johann Dresch seine Strafe am 31. Oktober 1935 vollständig abgesessen hatte, wurde er nicht entlassen, sondern verblieb im Gefängnis in Sicherungsverwahrung. Diesem fast achtjährigen Freiheitsenzug war Johann Dresch bis zu seinem Tod als KZ-Häftling im August 1943 ausgesetzt.
Am 10. Juli 1938 stellte er ein Gesuch auf eine probeweise Entlassung aus der Sicherungsverwahrung, dieses wurde abgelehnt. Am 7. März 1939 stellte er ein zweites Gesuch auf eine probeweise Entlassung. Auch dieses Gesuch wurde abgelehnt mit der Begründung, er habe im Gefängnis Hausstrafen erhalten, das zeige seine Haltlosigkeit und Willensschwäche, daher gäbe es keine Gewähr für eine anhaltende Besserung bei ihm. Die Sicherungsverwahrung wurde bis 1. April 1940 verlängert.
Sicherungsverwahrung im Strafgefangenenlager Esterwegen
Am 15. Juni 1939 kam Johann Dresch in das Strafgefangenenlager Esterwegen. Am 1. April 1940 gab es ein neues Verfahren zur Überprüfung der Sicherungsverwahrung. Aus dem Lager in Esterwegen kam der Vorschlag, ihn trotz seiner guten Führung und versprochener Besserung bei seinen 21 Vorstrafen nicht zu entlassen, sondern weiter zu beobachten. Der Oberstaatsanwalt in München verlängerte die Sicherungsverwahrung um drei Jahre bis zum 1. April 1943.
Sicherungsverwahrung im Gefängnis in Werl
Am 3. November 1940 wurde Johann Dresch in das Gefängnis Werl in Nordrhein-Westfalen überstellt. Dort wurden die Gefangenen als billige Arbeitskräfte für die Rüstungsproduktion eingesetzt. Sie produzierten in großer Zahl Munition, Granatenzünder, Revolverbänke und Gasmasken.
Inhaftierung im Konzentrationslager Buchenwald
Johann Dresch wurde am 20. Januar 1943 in das Konzentrationslager Buchenwald gebracht. Er erhielt die Häftlingsnummer 8731 und wurde als „Berufsverbrecher“ mit einem grünen Winkel gekennzeichnet.
Himmler befahl im Februar 1943, zur Steigerung der Arbeitsleistungen der Häftlinge, die Einrichtung eines Entlohnungssystems für Inhaftierte. Am 15. März 1943 erging vom Wirtschaftsverwaltungshauptamt in Berlin eine Dienstvorschrift, welche Geldauszahlungen ermöglichte.
In den Akten ist erhalten, dass Johann Dresch in Buchenwald viermal eine monatliche Auszahlung von 216 Reichsmark erhielt, erstmals am 16. März 1943. Leider ist nicht bekannt, wo genau er eingesetzt war und welche Tätigkeit er dort verrichtete.
Im KZ-Außenlager Karlshagen II
Johann Dresch wurde am 15. Juni 1943 in das Konzentrationslager Ravensbrück überstellt. Am 18. Juni wurde er dann in das KZ Außenlager Karlshagen II auf der Insel Usedom gebracht. Dort wurde er unter der Häftlingsnummer 4332 geführt.
Karlshagen II war ein Arbeitslager für ausländische Zivilarbeiter*innen und sowjetische Kriegsgefangene. Karlshagen II gehörte zur Heeresversuchsanstalt Peenemünde, diese arbeitete seit 1936 an der Entwicklung neuer Fernraketen.
Ab Juni 1943 wurden dort auch KZ-Häftlinge eingesetzt, um den ständig steigenden Arbeitskräftemangel auszugleichen. Diese 600 Häftlinge wurden in der Fertigungshalle 1 untergebracht, um die Fernrakete A4 (spätere Bezeichnung V2) in Serie zu produzieren. Ihr Leben war gekennzeichnet durch Hunger, Schikanen und Misshandlungen durch das Aufsichtspersonal oder deutsche Funktionshäftlinge.
Tod beim britischen Fliegerangriff
Die britische Armee bombardierte in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1943, unter der Bezeichnung „Operation Hydra“ gezielt Karlshagen, um die weitere Produktion von Raketen zu stoppen.
Der Name von Johann Dresch befindet sich, gemeinsam mit den Namen von 18 weiteren getöteten KZ-Häftlingen, auf einer Liste des Konzentrationslagers Ravensbrück. Er wurde in einem Massengrab mit den rund anderen 700 Opfern, die Zivilist*innen, Soldaten und Kriegsgefangene waren, beigesetzt. Diese Grabstätte befindet sich heute in der Mahn- und Gedenkstätte Karlshagen unter der Bezeichnung Kriegsopferfriedhof.
Die Raketenproduktion wurde nach dem Bombenangriff vor allem in die unterirdischen Stollen des Konzentrationslagers Mittelbau Dora verlegt.
Am 5. Dezember 1950 stellte das Standesamt Fürstenberg, das für Ravensbrück zuständig ist, die Sterbeurkunde von Johann Dresch aus.
Text und Recherche
Bettina Gütschow
Quellen
Stadtarchiv München, Signatur DE-1992-EWK 76-D 139.
Stadtarchiv München, Signatur DE-1992-PMB-D 206.
Staatsarchiv München: Amtsgerichte - Akten 43403.
https://www.gedenkstaetten-mv.de/ort/kz-aussenlager-karlshagen-2.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/3767178.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/3768594.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/3774300.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/3774301.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/5281532.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/5780665.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/5780666.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/5780667.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/5780668.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/5780669.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/5780670.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/5780671.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/5780672.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/129641646.
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/129642239.
Literatur
Wachsmann, Nikolaus: KL - Die Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, 3. Auflage 2018.
Heindl, Robert: Der Berufsverbrecher. Ein Beitrag zur Strafrechtsreform, Berlin 1926.