Johann Dresch

H-K

Geboren am 24. Juli 1901 in München

Beginn der Sicherungsverwahrung am 1. November 1935 im Zuchthaus Straubing

Inhaftiert am 20. Januar 1943 im KZ Buchenwald

Getötet in der Nacht vom 17. auf 18. August 1943 im KZ Außenlager Karlshagen II

 

Die Familie

Johann Dresch wurde am 24. Juli 1901 in München geboren. Seine Eltern waren Johann und Anna Dresch, geborene Amereller. Der Beruf seines Vaters war Maler. Er hatte fünf Geschwister, über seine Kindheit ist wenig bekannt. Er selber gab an, er habe sich körperlich gut entwickelt, nur in der Schule habe er Schwierigkeiten gehabt. Sein Elternhaus sei nicht einfach gewesen, es habe sehr wenig Fürsorge und Liebe für die Kinder gegeben.


Seine Jugendzeit

Ab 1. Mai 1915 bis zum 30. April 1918 machte er in München eine Lehre als Bäcker. Nach seinen eigenen Angaben habe er seine Gesellenprüfung mit „gut“ bestanden.

Im Alter von 15 Jahren - am 10. April 1916 - verließ Johann Dresch, der Hans gerufen wurde, sein Elternhaus. Wie seinem Polizeimeldebogen und seiner Einwohnermeldekarte zu entnehmen ist, wechselte Johann Dresch von da an häufig seinen Wohnort innerhalb Münchens.

1918 ist er das erste Mal straffällig geworden, weil er am Diebstahl von Brotkarten beteiligt war. Er soll auch unerlaubter Weise eine Waffe getragen haben.

Nachdem er seine Strafe abgesessen hatte, war er bereits im Januar 1919 mit seinen alten Komplizen wieder an Diebstählen beteiligt. Die meisten Straftaten habe er aus Not begangen. Er habe jeden Arbeitsplatz verloren, wenn seine Straftaten bekannt wurden, so Johann Dresch selbst, er sei in schlechte Gesellschaft gekommen.


Viele Straftaten und Verurteilungen zu Gefängnisstrafen

Nach abermaligem Diebstahl wurde Johann Dresch am 18. November 1919 zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Er war daraufhin bis 18. Januar 1923 im Gefängnis, da er auch noch die Strafe vom 24. Oktober 1918 von einem Jahr und sechs Monaten absitzen musste.

Nach seiner Haftentlassung folgten 1923 vier weitere Straftaten. Im Februar beging er einen Diebstahl, der sechs Monate Strafe brachte. Es folgte im April ein Kellereinbruch mit Diebstahl, der eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten ergab. Wegen Hehlerei im Mai erhielt er weitere drei Monate und im Dezember wegen Diebstahl nochmals drei Jahre Strafe.

Anfang April 1926 wurde Johann Dresch aus dem Gefängnis Amberg entlassen.

Im Juni 1926 fiel Johann Dresch wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt auf. Im Juli stahl er ein Damenrad, das brachte ihm eine Gefängnisstrafe bis zum 29. April 1927.

Im Juni 1927 beging er einen Einbruch mit Diebstahl, er bekam dafür ein Jahr und 6 Monate Gefängnis.

Nach seiner Entlassung folgten 1929 im Januar und März neue Einbrüche mit Diebstahl, welche ihm eine Gefängnisstrafe bis 28. Mai 1930 brachten.

Am 4. Juni schlug er einen Schaukasten ein und erbeutete Damenwäsche im Wert von 23 Reichsmark. Als er anschließend einen zweiten Schaukasten zerschlug, wurde er festgenommen.

Im Mai 1932 stahl er Rauchwaren im Wert von 19 Reichsmark. Er sprengte das Vorhängeschloss des Verkaufsstands mit einem Meißel auf, daher wurde es als schwerer Diebstahl gewertet. Es folgte ein Gefängnisaufenthalt in Landsberg am Lech.

Wieder in Freiheit stieg Johann Dresch am 2. Juni 1933 in eine Gaststätte ein, brach Schubladen auf und entwendete Gegenstände im Wert von 531 Reichsmark, dazu noch ein Herrenfahrrad und 15 Flaschen Bier. Am 6. Juni erbeutete er Gegenstände im Wert von 60 Reichsmark, er öffnete dazu eine verschlossene Tür mit einem Dietrich. Am 14. Juni entnahm Johann Dresch aus einer offenen Kassette an der Schenke im Hofbräuhaus ein 3 Reichsmark Stück. Ab September 1933 kam er für diese Taten in das Gefängnis Straubing.

Im Dezember 1934 beantragte das Zuchthaus Straubing eine Sicherungsverwahrung für Johann Dresch. Das Amtsgericht München, Abteilung Strafgericht, entschied im Mai 1935, dass er nach Beendigung seiner Strafe am 31. Oktober 1935 zunächst für drei Jahre in Sicherungsverwahrung genommen wird. Die Begründung war: Johann Dresch sei aufgrund seiner bisherigen Lebensweise, seiner Charakterveranlagung und seinem Hang, sich auf Kosten anderer zu bereichern ohne Sitte und Gesetz zu achten, eine Gefahr für die Bevölkerung und deren Eigentum. Er habe immer wieder direkt nach seinen Entlassungen aus dem Gefängnis Einbrüche und Diebstähle begangen.

Johann Dresch legte gegen dieses Urteil Berufung ein und gab an, seine Delikte seien auf Notlagen und Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Die Berufung wurde am 2. August 1935 abgelehnt, da er zu oft und schwer vorbestraft war.


Sicherungsverwahrung im Zuchthaus Straubing

Nach dem Ende seiner Haftzeit am 31. Oktober 1935 verblieb Johann Dresch im Zuchthaus Straubing zur Sicherungsverwahrung. Am 10. Juli 1938 stellte er ein Gesuch auf eine probeweise Entlassung aus der Sicherungsverwahrung, dieses wurde abgelehnt. Am 7. März 1939 stellte er wieder ein Gesuch auf eine probeweise Entlassung. Er schrieb u.a., er habe jetzt fast sechs Jahre Sicherheitsverwahrung hinter sich und davon fünf Jahre Einzelhaft. Auch dieses Gesuch wurde abgelehnt mit der Begründung, er habe im Zuchthaus Straubing Hausstrafen erhalten, das zeige seine Haltlosigkeit und Willensschwäche, daher gäbe es keine Gewähr für eine anhaltende Besserung bei ihm. Die Sicherungsverwahrung wurde bis 1. April 1940 verlängert.


Sicherungsverwahrung im Strafgefangenenlager Esterwegen

Am 15. Juni 1939 kam Johann Dresch in das Strafgefangenenlager Esterwegen. Am 1. April 1940 gab es ein neues Verfahren zur Überprüfung der Sicherungsverwahrung. Aus dem Lager in Esterwegen kam der Vorschlag, ihn trotz seiner guten Führung und versprochener Besserung bei seinen 21 Vorstrafen nicht zu entlassen, sondern weiter zu beobachten. Der Oberstaatsanwalt in München verlängerte die Sicherungsverwahrung um drei Jahre bis zum 1. April 1943.


Sicherungsverwahrung im Zuchthaus Werl

Am 3. November 1940 wurde Johann Dresch in das Zuchthaus Werl in Nordrhein-Westfalen überstellt. Dort wurden die Gefangenen als billige Arbeitskräfte für die Rüstungsproduktion eingesetzt, sie produzierten in großer Zahl Munition, Granatenzünder, Revolverbänke und Gasmasken.


Inhaftierung im Konzentrationslager Buchenwald

Johann Dresch wurde am 20. Januar 1943 in das Konzentrationslager Buchenwald gebracht. Er erhielt die Häftlingsnummer 8731 und wurde als „Berufsverbrecher“ mit einem grünen Winkel gekennzeichnet.

Himmler befahl im Februar 1943, zur Steigerung der Arbeitsleistungen der Häftlinge, die Einrichtung eines Entlohnungssystems für Inhaftierte. Am 15. März 1943 erging vom Wirtschaftsverwaltungshauptamt in Berlin eine Dienstvorschrift, welche Geldauszahlungen ermöglichte.

In den Akten ist erhalten, dass Johann Dresch in Buchenwald viermal eine monatliche Auszahlung von 216 Reichsmark erhielt, erstmals am 16. März 1943. Leider ist nicht bekannt, wo genau er eingesetzt war und welche Tätigkeit er dort verrichtete.


Im KZ Außenlager Karlshagen II

Johann Dresch wurde am 15. Juni 1943 in das Konzentrationslager Ravensbrück überstellt. Am 18. Juni wurde er dann in das KZ Außenlager Karlshagen II auf der Insel Usedom gebracht. Dort wurde er unter der Häftlingsnummer 4332 geführt.

Karlshagen II war ein Arbeitslager für ausländische Zivilarbeiter*innen und sowjetische Kriegsgefangene. Karlshagen II gehörte zur Heeresversuchsanstalt Peenemünde, diese arbeitete seit 1936 an der Entwicklung neuer Fernraketen.

Ab Juni 1943 wurden dort auch KZ-Häftlinge eingesetzt, um den ständig steigenden Arbeitskräftemangel auszugleichen. Diese 600 Häftlinge wurden in der Fertigungshalle 1 untergebracht, um die Fernrakete A4 (spätere Bezeichnung V2) in Serie zu produzieren. Ihr Leben war gekennzeichnet durch Hunger, Schikanen und Misshandlungen durch das Aufsichtspersonal oder deutsche Funktionshäftlinge.


Tod beim britischen Fliegerangriff

Die britische Armee bombardierte in der Nacht vom 17. auf 18. August 1943, unter der Bezeichnung „Operation Hydra“ gezielt Karlshagen, um die weitere Produktion von Raketen zu stoppen.

Der Name von Johann Dresch befindet sich, gemeinsam mit den Namen von 18 weiteren getöteten KZ-Häftlingen, auf einer Liste des Konzentrationslagers Ravensbrück. Er wurde in einem Massengrab mit den rund anderen 700 Opfern, die Zivilist*innen, Soldaten und Kriegsgefangene waren, beigesetzt. Diese Grabstätte befindet sich heute in der Mahn- und Gedenkstätte Karlshagen unter der Bezeichnung Kriegsopferfriedhof.

Die Raketenproduktion wurde nach dem Bombenangriff vor allem in die unterirdischen Stollen des Konzentrationslagers Mittelbau Dora verlegt.

Am 5. Dezember 1950 stellte das Standesamt Fürstenberg, das für Ravensbrück zuständig ist, die Sterbeurkunde von Johann Dresch aus.


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Charlotte (Lotte) Carney

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Dr. med. Arthur Dreyer