Josef Hartl

G-K

Geboren am 28. Oktober 1886 in Passau

Inhaftiert am 30. November 1940 im Konzentrationslager Dachau

Ermordet am 22. Januar 1942 in der NS-Tötungsanstalt Hartheim

 

Seine Herkunft

Josef Hartl wurde am 28. Oktober 1886 in Passau geboren. Seine Eltern waren der Bäckermeister Ferdinand Hartl und seine Ehefrau Therese Hartl, geborene Huber. Josef Hartl hatte fünf ältere Geschwister, über die wir nichts wissen.

Er besuchte die Volksschule in Passau und danach die Ackerbauschule in Schönbrunn bei Landshut. Anschließend arbeitete er auf dem Gut Kustermann in Oberzeismering im Landkreis Starnberg. Als Beruf wurde in den Akten Arbeiter und Hilfsarbeiter angegeben. Sein Familienstand war ledig.

Bisher sind nur amtliche, polizeiliche und rechtlich relevante Dokumente bekannt, diese setzen entsprechende inhaltliche Schwerpunkte und Sichtweisen, z. B. auf seine Straftaten. Leider wurden bisher keine persönlichen Dokumente von ihm gefunden.


Militärzeit

1906 kam Josef Hartl in das 10. Königlich Bayerische Infanterie-Regiment in Ingolstadt. Es gab damals eine Wehrpflicht, beginnend mit dem 20. Geburtstag.

Seine erste gerichtliche Verurteilung zu vier Jahren Haft erfolgte 1908 durch das Oberkriegsgericht des III. Bayerischen Armeekorps wegen Körperverletzung. Ihm gelang die Flucht aus dem Gefängnis. 1909 und 1911 folgten weitere Straftaten.

Danach war Josef Hartl Soldat im Ersten Weltkrieg. Von 1917 bis 1920 war er im Gefängnis in Straubing wegen eines Diebstahldelikts.


Leben als Wanderarbeiter

Ab 1920 war Josef Hartl als Wanderarbeiter in Bayern und Baden-Württemberg unterwegs. Während dieser Zeit erhielt er von verschiedenen Gerichten Strafen wegen Diebstahl, Bettelei, Betrug, Waffentragen, Körperverletzung, Widerstand, Unterschlagung u. a.

Der Bayerische Landtag verabschiedete 1926 ein „Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen”, welches eine verwaltungsrechtliche polizeiliche Arbeitshauseinweisung ohne vorherigen Rechtsverstoß legalisierte.

Im Mai 1929 wurde Josef Hartl durch den Stadtrat Memmingen für zwei Jahre in das Arbeitshaus Rebdorf bei Eichstätt eingewiesen. Seit 1857 war das ehemalige Kloster in Rebdorf eine gefängnisähnliche Arbeitsanstalt für Nichtsesshafte.

Im Sommer 1933 ließ Josef Hartl sich in Nürnberg nieder und arbeitete bei verschiedenen Baufirmen. 1938 und 1939 folgten weitere Straftaten.

1939 begab er sich freiwillig in den Wanderhof Silbermühle im Landkreis Weißenburg. Inwieweit dies tatsächlich freiwillig war oder wegen fehlender anderer Möglichkeiten oder auch auf Druck von Behörden, lässt sich nicht mehr feststellen. Denn ab 1934 wurde in Bayern ein Netz ambulanter und stationärer Wanderfürsorgeeinrichtungen aufgebaut, welche in engem Kontakt mit den Arbeitsämtern standen. Sie waren „Teil eines staatlich legitimierten Kontroll- und Zwangssystems, das sich gegen Menschen richtete, die als ‚nicht normgerecht‘ galten - oftmals auf Grundlage sozialer Herkunft, Armut, Krankheit oder nonkonformen Verhaltens.“ (siehe: https://gegen-das-vergessen.dilewe.de/inhalt/bayerischer-landesverband/index.html, Absatz 2). Damit sollte die Arbeitskraft dieser Menschen genutzt werden. Unerlaubtes Umherziehen wurde verboten und feste Wanderrouten wurden eingeführt.

Im Januar 1940 erhielt Josef Hartl vom Amtsgericht Weißenburg eine sechswöchige Haftstrafe wegen Bettelns - die 44. Strafe in seinem Strafregister.


Einweisung in den Wanderhof Herzogsägmühle

Am 16. April 1940 erhielt Josef Hartl aufgrund seiner vielen Vorstrafen und seines ungebührlichen Verhaltens beim Wohlfahrtsamt Weißenburg eine zwangsweise Einweisung in den Wanderhof Herzogsägmühle bei Schongau.

Der Zentralwanderhof Herzogsägmühle war seit 1936 die zentrale „Sammel- und Sichtungsstation” innerhalb des bayerischen Netzwerkes von Wanderfürsorgeeinrichtungen zwischen dem nationalsozialistischen Terrorapparat, dem Strafvollzug, der Gesundheitsfürsorge und der Psychiatrie.

Hier wurden psychisch erkrankte, straffällige und in anderen Wanderhöfen als weniger arbeitsfähig aufgefallene Menschen eingewiesen. Es galten dort strenge Regeln der Disziplin und die Lebensbedingungen waren sehr schlecht. Im Rahmen von „Arbeitsfürsorgerischen Maßnahmen“ wurde die Arbeitsfähigkeit der Menschen geprüft. Sie wurden anschließend als Zwangsarbeiter*innen ausgebeutet oder zur Sicherungsverwahrung in Konzentrationslager eingewiesen.

Am 17. August 1940 ereignete sich im Wanderhof Herzogsägmühle folgendes: Es fand ein „Bunter Abend“ statt. Nach Abschluss der Darbietungen, als die Teilnehmenden den Saal verließen, stieg Josef Hartl auf einen Stuhl und rief mit lauter Stimme:

„Kameraden bleibt stehen, ich habe Euch etwas zu sagen. Die Zustände in der Herzogsägmühle schreien zum Himmel oder nach einer Revolution! Die Zeit ist reif für die Weltrevolution, es lebe die dritte Revolution.” So war die Aussage von drei Teilnehmenden, die vom Sondergericht München als Zeugen befragt wurden. Josef Hartl hingegen gab an, er habe gesagt: „Halt Kameraden, ich möchte euch auch einen Vortrag halten, bleibt da. Tempora mutantur et nos mutamur in illis. Die Zeiten ändern sich und mit ihnen die Verhältnisse. Wir leben im Zeitalter der Revolutionen. Unsere Zeit schreit nach einem neuen revolutionären Gott.”

Josef Hartl wurde wegen seiner Aussage am „Bunten Abend“ am 9. September 1940 von der Gestapo München verhaftet. Am 12. September wurde er verhört und anschließend in das Gefängnis in der Corneliusstraße gebracht. Der Oberstaatsanwalt in München schickte am 21. September 1940 diesen Fall zum Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof Berlin, da es sich um eine Vorbereitung zum Hochverrat handeln könnte. Der Oberreichsanwalt konnte aber keine Zuständigkeit erkennen und wies am 3. Oktober 1940 den Fall wieder zurück an die regionalen Behörden in München.


Inhaftierung im Konzentrationslager Dachau

Am 30. November 1940 wurde Josef Hartl als sogenannter Schutzhäftling ins Konzentrationslager Dachau überstellt, er erhielt die Häftlingsnummer 21756. Als seine letzte Adresse wird auf der Häftlingskarte Maistraße 14 in München angegeben. Im Stadtarchiv München gibt es keine Einwohnermeldekarte von ihm. Vielleicht ist sie verloren gegangen oder Josef Hartl hat sich in der Maistraße aufgehalten, ohne dort gemeldet zu sein.

Am 13. Dezember kam er im Konzentrationslager Dachau in den Strafblock, wie lange und weshalb, ist nicht bekannt. Am 17. Dezember erhielt Josef Hartl die Anklageschrift vom Sondergericht in München. Ihm wurde ein heimtückischer Angriff auf das Dritte Reich und seine Einrichtungen vorgeworfen.

Am 4. Januar 1941 ist eine Überstellung von Dachau an einen unbekannten Ort auf seiner Häftlingskarte notiert, seine Rückkehr war am 11. Januar. Vermutlich wurde er wegen des Termins zur Hauptverhandlung am 7. Januar 1941 nach München gebracht. Die drei Zeugen aus der Herzogsägmühle waren auch geladen. Aufgrund ihrer Aussagen verurteilte das Gericht Josef Hartl wegen eines Vergehens gegen das Gesetz vom 20. Dezember 1934, dem sogenannten Heimtückegesetz, zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten - unter Anrechnung von drei Monaten und drei Wochen Polizeihaft - sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten.


Überstellung in das Konzentrationslager Neuengamme

Am 23. Januar 1941 wurde er von Dachau in das Konzentrationslager Neuengamme überstellt. Von dort wurde er am 3. April in das Gefängnis Hamburg-Fuhlsbüttel gebracht, um hier seine Reststrafe bis zum 12. August 1941 abzusitzen. Direkt anschließend wurde er, trotz vollständig abgesessener Strafe, zur Sicherungsverwahrung zurück in das Konzentrationslager Neuengamme gebracht.

Die Sicherungsverwahrung wurde durch das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ vom 24. November 1933 eingeführt. Sie war eine Präventivmaßnahme zur Verhinderung von weiteren Straftaten. Es gab dagegen keinen Rechtsschutz und keine gerichtliche Haftprüfung.


Rücküberstellung in das Konzentrationslager Dachau

Am 14. September 1941 wurde Josef Hartl - jetzt mit der Häftlingsnummer 27546 - als Schutzhäftling wieder nach Dachau gebracht. In den Akten ist erhalten, dass er dort im September und Oktober jeweils 60 Reichsmark als Entgelt für seine Zwangsarbeit erhielt. Leider ist nicht bekannt, wo genau er eingesetzt war und welche Tätigkeit er dort verrichtete. Für November und Dezember ist kein Entgelt notiert, vielleicht war sein Gesundheitszustand bereits so schlecht, dass er nicht mehr arbeiten konnte? Im Januar 1942 erhielt er noch einmal 20 Reichsmark, welche er sich am 20. Januar auszahlen ließ.


Ermordung im Schloss Hartheim

Am 22. Januar 1942 wurde Josef Hartl in die Tötungsanstalt Hartheim deportiert und anschließend in der Gaskammer des Schlosses ermordet. Vom 15. Januar bis zum 3. März 1942 gab es 15 Transporte mit insgesamt 1.452 Häftlingen aus dem Konzentrationslager Dachau nach Hartheim. Nach Selektionen wurden jeweils 100 bis 120 nicht mehr arbeitsfähige Häftlinge als sogenannte „Invalidentransporte“ ungefähr zweimal wöchentlich mit zwei LKWs dorthin gefahren, um sie zu ermorden. Die Maßnahme lief unter der Bezeichnung „Sonderbehandlung 14f13“ oder „Aktion 14f13“.

In den Akten des Konzentrationslagers Dachau ist notiert, dass Josef Hartl am 22. Januar 1942 32,40 Reichsmark und am 28. Januar nochmal zwanzig Reichsmark als Arbeitsentgelt zustanden. Auf diesem Papier fehlt aber die Bestätigung der Auszahlung des Geldes durch seine Unterschrift. Er war zu diesem Zeitpunkt bereits im Schloss Hartheim ermordet worden.

Die Sterbeurkunde von Josef Hartl, am 27. Februar 1942 vom Standesamt Dachau ausgestellt, gab als Sterbedatum den 24. Februar 1942 in Dachau an. Bei dieser Falschbeurkundung handelte es sich um die übliche Vorgehensweise bei Morden im Rahmen der „Aktion 14f13“. Als Todesursache wurde Herz-Kreisverlauf-Versagen bei einem Darmkatarrh genannt. Damit sollte seine Ermordung durch Gas in der Tötungsanstalt Hartheim verschleiert werden.

Am 27. Dezember 1947 wurde das Urteil vom 11. Januar 1941 gegen Josef Hartl von der Oberstaatsanwaltschaft München aufgehoben.

 

Schloss Hartheim - Krematoriumsrauch, Foto: Karl Schuhmann, © Dokumentationsstelle Hartheim


Text und Recherche

  • Bettina Gütschow, April 2026

Quellen

  • Staatsarchiv München: Akte des Sondergerichts München (Bestellsignatur: Staatsanwaltschaften: 9954).

Internetquellen

Literatur

  • Gedenkbuch für die Münchner Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“- Morde, Herausgeber: Michael von Cranach, Annette Eberle, Gerrit Hohendorf, Sibylle von Tiedemann, Wallstein Verlag, Göttingen 2018.

  • Zeichen gegen das Vergessen! Gedenk-Buch in Leichter Sprache für die Opfer und Verfolgten in Herzogsägmühle in der Zeit von 1934 – 1945, Herausgeber: Diakonie Herzogsägmühle mit Annette Eberle und Babette Gräper, 2020, Seite 84.

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Regina Hallerz, geb. Anker

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