Andreas Kolb

 

Geboren am 24. September 1885 in Keilsdorf bei Riedenburg

Gestorben am 30. November 1942 in Flossenbürg

 

Wer war Andres Kolb?

Andreas Kolb kam am 24. September 1885 im niederbayerischen Keilsdorf - heute ein Ortsteil von Riedenburg im Landkreis Kelheim – als Sohn der von Andreas Kolb und Katharina Prock zur Welt. Er stammte aus einfachen Verhältnissen; der Vater war Tagelöhner, später Fabrikarbeiter und Zugführer. Andreas Kolb hatte noch fünf Geschwister: Xaver, Johann, Josef, Maria und Therese.

Im nahegelegenen Prunn, heute ebenfalls ein Ortsteil von Riedenburg, besuchte Andreas Kolb die Volksschule und später in Kelheim eine Fortbildungsschule. Dort erlernte er auch das Handwerk des Steinmetzes und legte die Gesellenprüfung mit Erfolg ab. "Von meinem 18. Lebensjahr bis zu meinem 21. habe ich in meinem Beruf gearbeitet," schrieb Kolb später in seinem Lebenslauf.  


Militärzeit

Nach seiner Ausbildung wurde der 21-jährige im Oktober 1906 zum Wehrdienst bei der Bayerischen Armee eingezogen. Das Militär schien ihm zu gefallen, denn nach Ablauf der Wehrpflicht arbeitete er nur kurz bei der Reichsbahn, bevor er sich dann für weitere 12 Jahre Militärdienst verpflichtete. Am 11. Oktober 1907 wurde er zum Gefreiten  ernannt. Knapp zwei Jahre später, am 22. September 1909, folgte die Beförderung zum Unteroffizier.

In dieser Zeit, um 1910/11, kam – unehelich – sein Sohn Ludwig zur Welt. Inwieweit er zu Ludwig Kontakte oder gar eine enge Verbindung aufbaute, ist unbekannt.

Im April 1912 erfolgte eine weitere Beförderung zum Sergeant, einem Unteroffiziersrang.  


Erster Weltkrieg

Nur knapp sechs Wochen dauerte es 1914, um die Welt in den ersten Weltkrieg zu stürzen.  Es begann mit dem Mordattentat in Sarajewo auf den Thronfolger Österreich-Ungarns, Erzherzog Franz Ferdinand und seine Gemahlin Sophie. Daraufhin überstürzten sich die Ereignisse und innerhalb weniger Wochen stand Europa im Krieg. Am 2. August 1914 rief Deutschland die Mobilmachung aus. Nach den Eintragungen in den Kriegs-Stammrollen war Andreas Kolb "von kurzen Unterbrechungen infolge Verwundungen abgesehen, während der ganzen Dauer des Krieges im Felde und fast ausschließlich bei der fechtenden Truppe" an der französischen Front. Bei den Verletzungen handelte es sich um Schussverletzungen durch Granatsplitter an der rechten Schulter und am linken Gesäß. In der  Offizierspersonalakte wird er als tapferer Soldat beschrieben. Er wurde mit einigen Orden ausgezeichnet, darunter dem Bayerischen Militär-Verdienstkreuz 2.Klasse mit Krone und Schwertern  sowie dem Eisernen Kreuz 1.Klasse. Im März 1915 wurde er zum Vizefeldwebel und Offiziersstellvertreter befördert.


Nach dem Krieg geriet sein Leben aus den Fugen

Etwa ein Jahr nach Kriegsende, am 4. September 1919, heiratete er die aus München stammende Anna Maria Federholzer. Das Ehepaar wohnte damals in der Kaiserstraße 61 bei den Schwiegereltern. 

1919, zum Ablauf seiner 12-jährigen Dienstverpflichtung, gab Kolb gegenüber seinen Militärvorgesetzten die Erklärung ab, "dass er den Offiziersberuf als Lebensberuf ergreifen will" und machte im Oktober 1919 eine Eingabe, den Offiziersrang anzustreben. Sein Vorgesetzter und Kompanieführer befürwortete diesen Wunsch: „ Kolb hat sich während seiner Dienstzeit ganz vorzüglich und als vollkommen straffrei geführt. Er ist ein gesetzter, ehrlicher Charakter, der dem Dienst in jeder Hinsicht entsprochen hat. Sein Auftreten in und außer Dienst ist einwandfrei. Seine finanziellen Verhältnisse sind geordnet." Doch mangels freier Stellen erfüllte sich sein Wunsch  zu diesem Zeitpunkt nicht. 

In dieser Zeit schenkte seine Frau Anna-Maria Kolb, geborene Federholzer, am 22. April 1920 einer gemeinsamen Tochter, Maria Elisabeth, das Leben. 

Der verlorene Krieg brachte mit dem Versailler Friedensvertrag große Veränderungen in das berufliche Leben von Andreas Kolb. Die im Versailler Vertrag vereinbarte Demilitarisierung Deutschlands beendete nicht nur den Traum vom Offiziersrang, sondern auch seine Stellung als Berufssoldat. Von der drastischen Reduzierung der Personalstärke des Reichsheers war auch Kolb betroffen. Am 30. Dezember 1920 musste er nach über 14-jähriger Dienstzeit aus dem Heer ausscheiden. 

Andreas Kolb musste sich nun beruflich völlig neu orientieren. Zunächst hatte er eine Stelle als 1. Pförtner in der Heil- und Pflegeanstalt, dem heutigen Bezirkskrankenhaus Mainkofen, in Aussicht. Ob er diese Stelle angetreten hat,  ist unklar. Mitte Dezember 1920  meldete er sich aus München ab. bereits am 27. Oktober 1921 kehrte er aus Mainkofen, wo er offenbar bei der Reichsbahn tätig gewesen war, nach München zurück.  

1924 verlor Kolb im Zuge eines allgemeinen Personalabbaus auch seine Tätigkeit als Reichsbahnassistent.  Mit einer Monatspension von 98 Reichsmark wurde er entlassen. Im Münchner Adressbuch von 1930  ist er mit seiner Berufsbezeichnung  "Eisenbahnassistent a.D. - außer Dienst" eingetragen. 

Doch sein Wunsch nach einer weiteren militärischen Karriere bestand nach wie vor. In einem zweiten Anlauf klappte die Beförderung zum Offizier. Am 7. März 1921 wurde er zum Leutnant der Reserve befördert.  

Neben den beruflichen, tauchten auch gesundheitliche und familiäre Probleme auf, wie er in seinem  Lebenslauf berichtete: "Im Jahr 1926 musste ich wegen Magen- und Darmblutungen 4 Monate im Krankenstand zubringen. Nach meiner Entlassung aus dem Krankenstand wurde ich endgültig pensioniert. Ich bin dann mit meiner Familie nach München gezogen und habe mit meinen Schwiegereltern zusammengelebt. Im August 26 ist mir meine Frau [gestorben am 12. August 1926] an einer Lungentuberkulose gestorben."  

Der Verlust der beruflichen Perspektiven, die gesundheitlichen Probleme, der Tod der Ehefrau, die Verantwortung für die 6-jährige Tochter – überforderten ihn.  In dieser Zeit, 1926, wurde Kolb auch zu einer ersten Haftstrafe von zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht befand ihn am 17.Juli 1926 einer in der Öffentlichkeit ausgesprochenen Beleidigung für schuldig.

Was ihn im April 1929 bewog, Mitglied in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, der NSDAP, zu werden, wissen wir nicht. Als Parteimitglied Nummer 122017 gehörte er damit der Partei schon zu einem Zeitpunkt deutlich vor der Machtergreifung an. 

1930 kam er erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Am 28. Juni 1930 wurde er zu 2 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt,  weil er "durch eine unzüchtige“ offenbar exhibitionistische Handlung „öffentliches ein Ärgernis“ erregt hatte. Schon im Jahr darauf, am 21.Oktober 1931, wurde er erneut wegen eines Sittlichkeitsverbrechens verurteilt, in diesem Fall zu 3 Monaten. Damit war die Bewährung aus 1930 verwirkt. Beide Haftstrafen  büßte er im Gefängnis Laufen/Oberbayern ab.


Machtübernahme?

Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler. In der Nacht vom 27. auf den 28.Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude in Berlin. Bereits am Tag nach dem Reichstagsbrand, wurde die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat, die Reichstagsbrandverordnung, erlassen. 

Mit der polizeilichen „Vorbeugungshaft“ konnten nach einem Erlass vom November 1933 Menschen in Haft genommen werden, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren. Wer mindestens einmal als Sittlichkeitstäter bestraft worden war, galt nun als Berufsverbrecher -  auch Andreas Kolb. Anfang des Jahres 1934 wurde Kolb zum vierten Mal zu Gefängnis verurteilt. Zwei Monate saß er, erneut wegen eines Sittlichkeitsverbrechens in Tateinheit mit Beleidigung,  im Gefängnis Amberg ab. 

Im November 1934 tritt Kolb aus der NSDAP aus. Welche Gründe ihm zum Beitritt oder Austritt aus der Partei bewogen haben, wissen wir nicht.


Verfolgung Homosexueller

Das Austrittsdatum liegt in zeitlicher Nähe zum sogenannten "Röhm-Putsch" (30.Juni bis 2.Juli 1934). Die Homosexualität Röhms war ein offenes Geheimnis. Der SS- und Gestapo-Chef Heinrich Himmler, der für die Ausschaltung Röhms maßgeblich verantwortlich war, sah in der Homosexualität eine Bedrohung des Staates. Die Ermordung Röhms wurde gegenüber der Öffentlichkeit als die Abwehr des Putschversuches einer homosexuellen Clique gerechtfertigt.

Bei der Verknüpfung der angeblichen Putschabsichten Röhms mit einer homosexuellen Verschwörung handelte es nicht nur um „Propaganda“, sondern auch um nationalsozialistische Ideologie. So berichtete der spätere Gestapo-Verwaltungschef Werner Best, Himmler habe bereits kurz nach der Mordaktion den versammelten SS-Führern erklärt, man sei nur „knapp der Gefahr entgangen, einen Staat von Urningen [Homosexuellen] zu bekommen“. Mit der Ermordung Röhms war die Bahn frei für die von Himmler angestrebte Verfolgungspolitik. In Berlin wurde bereits im Juli 1934 das Sonderdezernat II 1 S eingerichtet, das sich mit der Nachbearbeitung des „Röhm-Putsches“ beschäftigte und seine Aktivitäten bald auf die Bekämpfung der Homosexualität konzentrierte. Zweifellos sah Himmler die größte Gefahr in jenen Homosexuellen, die in Staat und Partei in Amt und Würden standen. Doch die Verfolgungsmaßnahmen, die die Gestapo im Herbst 1934 einleitete, richteten sich ohne Ansehen der Person gegen alle mutmaßlich homosexuellen Männer. Im Dezember 1934 begann die Gestapo in Berlin, Razzien auf Homosexuelle durchzuführen. In den folgenden Monaten wurden in Deutschland hunderte, wahrscheinlich sogar mehrere tausend homosexuelle Männer verhaftet und in Konzentrationslager deportiert.

Andreas Kolb wurde an 2. März 1935 in das Konzentrationslager Dachau gebracht. Im Urteil des Landesgerichtes München I von 1940 ist zu lesen: "Da er der Polizei wegen seiner Homosexualität bekannt war, wurde er nach der Machtergreifung, als man diesem Übel mit aller Entschiedenheit zu Leibe ging, in der Zeit vom 22. Februar 1935 bis 7.März 1936 in Schutzhaft genommen." Über die Zeit nach seinem ersten KZ-Aufenthalt ist nur wenig bekannt. 

Das Personalamt der NSDAP, Gauleitung München-Oberbayern, beurteilt Andreas Kolb im Juni 1938 als "politisch und charakterlich einwandfrei". Diese Beurteilung wurde auf Anfrage der Technischen Nothilfe erstellt, bei der Kolb wohl auch gearbeitet hatte. 

1938 traf ihn ein weiterer Schicksalsschlag, als am 30. August seine 18-jährige Tochter starb.  

Am 12. September 1940 wurde Kolb erneut wegen Unzucht zu einer 2 1/2-jährigen Haftstrafe verurteilt, die er in den Gefängnissen Bernau (Landkreis Rosenheim/Bayern), Bayreuth (Landkreis Bayreuth/Bayern) und Wolfenbüttel (Landkreis Wolfenbüttel/Niedersachsen) verbrachte. In Bernau und Wolfenbüttel verfasste Kolb Lebensläufe, die einzigen von ihm bekannten persönlichen Dokumente. Er schrieb: "Ich kam schon öfters mit dem Strafgesetz in Berührung und wurde bestraft. […] Ich bin überzeugt, dass das meine letzte Strafe ist [...].Diese Strafe hat mich zu einem anderen Menschen gemacht." Da er 1935/36 bereits in Schutzhaft und mehrfach wegen Sittlichkeitsvergehen vorbestraft war, wurde er nach Verbüßung seiner Haft 1942 nicht entlassen, sondern direkt an das Polizei-Gefängnis in München überstellt.


Konzentrationslager Flossenbürg

Die Kriminalpolizei München überstellte Andreas Kolb am 7. September 1942 aus dem Polizeigefängnis in der Münchner Ettstraße in das Konzentrationslager Flossenbürg. Dort musste er als Häftling mit der Nummer 378 vermutlich den rosa Winkel tragen, da er nach § 175 des Reichsstrafgesetzbuches in Vorbeugehaft  genommen worden war. In den Dachauer Heften wird die Situation für Homosexuelle Häftlinge beschrieben: „Ein Konzentrationslager ist für die Häftlinge permanent ein lebensbedrohlicher Ort. Der Alltag im Lager ist unmenschlich. Gefangene werden gedemütigt und unterdrückt. […] Wer mit dem Rosa Winkel auf der Brust diesen Mikrokosmos betrat, musste in seine Überlebensstrategie nicht nur den Vernichtungswillen der SS einbeziehen, sondern auch ein verständnisloses, ablehnendes und überwiegend unsolidarisches Verhalten der Mithäftlinge."  

In Flossenbürg musste Andreas Kolb im Steinbruch arbeiten. Diese Schwerstarbeit überlebte er nicht lange. Nicht einmal drei Monate später verstarb er am Morgen des 30. November 1942. Der Lagerarzt bescheinigte "Herzschwäche", so verzeichnet im Sterberegistereintrag des lagereigenen Standesamtes Flossenbürg II.  Die Todesursachen in den Lagern waren häufig gefälscht, von den wahren Lebensumstände dort  sollte nichts nach außen dringen. Die Toten des KZ Flossenbürg verbrannte man im lagereigenen Krematorium. Die wenigen Habseligkeiten Andreas Kolbs wurden ihm abgenommen und eingelagert. Die auf einer Effektenkarte verzeichneten Gegenstände – ein paar Kleidungsstücke, diverse Papiere, Geldbörse, ein Ring – wurden  fein säuberlich abgehakt und im Dezember 1942 an einen seiner Brüder verschickt.  

Etwa 10.000 Menschen wurden als Homosexuelle in Konzentrationslager der Nationalsozialisten verschleppt. Es wird geschätzt, dass nur ca. 40-50% die Lager wieder lebend verlassen haben. Auch nach ihrer Befreiung und dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft drohte erneut ein Gefängnisaufenthalt, da auch nach 1945 Homosexualität in den meisten europäischen Ländern strafbar blieb. In der Bundesrepublik Deutschland galt der von den Nationalsozialisten verschärfte § 175 StGB noch bis 1969. Erst 1994 wurde der § 175 endgültig abgeschafft. 2002 hob der Bundestag die NS-Urteile gegen Homosexuelle auf. Eine finanzielle Entschädigung schwuler NS-Opfer fand nicht statt.


Text und Recherche

  • Stefan Dickas

Quellen

  • Stadtarchiv Kelheim, Einwohnermeldekartei EWK Kolb

  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Kriegsarchiv, Offizierspersonalakten 65093. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Abteilung IV Kriegsarchiv, Kriegsstammrollen 1914-1918.

  • Stadtarchiv München, Einwohnermeldekartei EWK Kolb Andreas sowie Personenmeldebögen, PMB G340 und PMB F27 und Hausbogen Kaiserstraße 63.

  • Bundesarchiv Berlin, Berlin Document Center (BDC), NSDAP-Mitgliederpartei Gaukartei, Kasten 2214, Karte 1518 / BArch R 9361-IX KARTEI / 22141518 sowie Parteikorrespondenz, Signatur R 9361 II 556864.

  • ITS Digital Archive, Arolsen Archives, Teilbestand 1.1.6.1/ Dokument 9892156: Alphabetisches Zugangsbuch der Häftlinge des KZ Dachau von 1933- 1935 sowie Teilbestand 1.1.8.1 / Dokumente 10798537, 10911867 bis 10911869: Individuelle Unterlagen KZ Flossenbürg.

  • Staatsarchiv München, Polizei Direktion München Nr. 8610, Gefangenenbuch Namensverzeichnis 1942 Polizeigefängnis.

  • KZ Gedenkstätte Flossenbürg, Memorial Archives, Datenbank Opfer.

  • Landesarchiv Niedersachsen, Gefangenenpersonalakte Andreas Kolb / Lebenslauf  218/42, Signatur 43 A Neu Fb. 4 Jg.1942 Nr. 211.

  • Gefangenentagebuch des Zucht- und Arbeitshauses St. Georgen-Bayreuth / Bestand: Besatzungsgefängnisakten (Fonds des Nationalen Archiverbes Nr. 1077, Bayreuth KN 4, National Archives, Prag, Kopie/Digitalisat im Staatsarchiv Bamberg, Signatur JVA St. Georgen, Rep. K 190, Gef. Bücher 125).

Internetquellen:

Literatur

  • Der Rosa-Winkel-Gedenkstein, Die Erinnerung an die Homosexuellen im KZ Dachau, erschienen 2015 (ISBN 978-3-935227-19-3).

  • Knoll Albert, "Totgeschlagen - totgeschwiegen" in: Dachauer Hefte 14, Studien und Dokumente zur Geschichte nationalsozialistischer Konzentrationslager, Seite 77, Dachau 1998.

  • Grau Günter: "Homosexualität in der NS-Zeit - Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung", Fischer Verlag.

  • Bormuth Maria: §175  "Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt...", 2019,  in: Schriften der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel, Heft 2, Hrsg. Stiftung niedersächsische Gedenkstätten.

 
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Berta Konn